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Neues Handbuch „Gefährdungsbeurteilung“ der BAuA legt Schwerpunkt auf Psyche

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat das Handbuch für die Anleitung und die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung am 27.05.2026 grundlegend aktualisiert. Konkretisiert wurden dabei psychische Gefährdungen, Blaulichtgefährdungen, neue Daten zu Unfallgeschehen und Arbeitszeitgestaltung sowie Technische Regeln, DGUV-Schriften und Normen. Zwar definiert die neue Fassung keinen neuen Arbeitsschutz, aber sie betont jetzt viel klarer: Eine Gefährdungsbeurteilung ist besonders im Bereich Psyche erst dann abgeschlossen, wenn Belastungen erkannt, bewertet, Maßnahmen festgelegt und auf Wirkung geprüft wurden.
Jürgen Loga

Jürgen Loga

24.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Für Ihre Praxis heißt das: Ein Fragebogen allein reicht nicht aus und wird so auch nicht mehr zukünftig akzeptiert. Die psychischen Belastungen, so beschreibt es die BAuA sehr deutlich, müssen aus der Arbeit heraus erklärt werden.

Dazu gehört die Abfrage von Arbeitsmenge, Zeitdruck, Unterbrechungen, unklaren Zuständigkeiten, fehlender Unterstützung, Konflikten, Gewalt, Schichtarbeit und fehlender Erholung.

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