Die RoHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe wie Blei und Chrom in Elektro- und Elektronikgeräten. In Deutschland ist sie durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) umgesetzt. Wenn Ihr Unternehmen mit stationären Löschanlagen arbeitet oder diese betreibt, stellt sich die Frage, ob deren elektronische Komponenten, z. B. Sensorik, unter diese Regelungen fallen. Das Positionspapier erläutert Ihnen, welche Stoffe betroffen sind und welche Grenzwerte gelten.
Wann Sie sich auf Ausnahmen berufen können
Ihre stationären Feuerlöschanlagen könnten z. B. als sogenannte „ortsfeste Großanlagen“ gelten. In diesem Fall sind sie gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 ElektroStoffV von den Anforderungen der RoHS-Richtlinie ausgenommen. Das Papier beschreibt detailliert, welche Kriterien hierfür generell erfüllt sein müssen, u. a. die feste Installation durch Fachpersonal oder die Komplexität der Anlage.
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