Kurzmeldungen / Trends

Neues Positionspapier des bvfa gibt Ihnen Orientierung bei Feuerlöschanlagen

Mit dem neuen Positionspapier zur „Richtlinie für die Reduzierung von gefährlichen Stoffen in elektrotechnischen Geräten“ (RoHS(Restriction of Hazardous Substances)-Richtlinie) richtet sich der Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa) gezielt an Sie als Sicherheitsfachkraft und Brandschutzbeauftragten. Es beantwortet die zentrale Frage, ob stationäre Feuerlöschanlagen in Gebäuden unter die Stoffbeschränkungen der Richtlinie fallen oder ob Sie sich auf eine Ausnahme berufen können.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

06.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Die RoHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe wie Blei und Chrom in Elektro- und Elektronikgeräten. In Deutschland ist sie durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) umgesetzt. Wenn Ihr Unternehmen mit stationären Löschanlagen arbeitet oder diese betreibt, stellt sich die Frage, ob deren elektronische Komponenten, z. B. Sensorik, unter diese Regelungen fallen. Das Positionspapier erläutert Ihnen, welche Stoffe betroffen sind und welche Grenzwerte gelten.

Wann Sie sich auf Ausnahmen berufen können

Ihre stationären Feuerlöschanlagen könnten z. B. als sogenannte „ortsfeste Großanlagen“ gelten. In diesem Fall sind sie gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 ElektroStoffV von den Anforderungen der ­RoHS-Richtlinie ausgenommen. Das Papier beschreibt detailliert, welche Kriterien hierfür generell erfüllt sein müssen, u. a. die feste Installation durch Fachpersonal oder die Komplexität der Anlage.

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