Gefahrstoffrecht und Wasserrecht schauen oft aus unterschiedlichen Richtungen auf denselben Kanister. Im Arbeitsschutz zählt: Was kann der Stoff dem Menschen oder dem Betrieb antun? Im Gewässerschutz lautet die Frage: Was passiert, wenn der Stoff ausläuft und in Boden, Kanalisation oder Gewässer gelangt? Überschneidungen gibt es viele. Fast alle Gefahrstoffe sind auch wassergefährdend. Umgekehrt trägt nicht jeder wassergefährdende Stoff eine Gefahrstoffkennzeichnung, etwa Öle oder Schmierstoffe. Beziehen Sie den Umweltschutz deshalb in die Gefahrstoffunterweisung ein.
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