Basiswissen

Nicht in den Gully! – Warum Gewässerschutz und Gefahrstofflagerung eng verwandt sind

Bei Gefahrstoffen denken viele Beschäftigte zuerst an akute Gesundheitsgefahren oder Brandschutz: ätzend, giftig, entzündbar, reizend. Doch manche Stoffe werden auch zum Problem, wenn sie Boden, Kanalisation oder Gewässer schädigen. Dann sprechen wir von wassergefährdenden Stoffen. Und das sind nicht nur Stoffe „mit dem toten Fisch drauf“.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

30.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Gefahrstoffrecht und Wasserrecht schauen oft aus unterschiedlichen Richtungen auf denselben Kanister. Im Arbeitsschutz zählt: Was kann der Stoff dem Menschen oder dem Betrieb antun? Im Gewässerschutz lautet die Frage: Was passiert, wenn der Stoff ausläuft und in Boden, Kanalisation oder Gewässer gelangt? Überschneidungen gibt es viele. Fast alle Gefahrstoffe sind auch wassergefährdend. Umgekehrt trägt nicht jeder wassergefährdende Stoff eine Gefahrstoffkennzeichnung, etwa Öle oder Schmierstoffe. Beziehen Sie den Umweltschutz deshalb in die Gefahrstoffunterweisung ein.

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