Unterweisende müssen Betriebsanweisungen nicht spannend reden, sondern benutzbar machen. Beschäftigte sollen daraus ableiten können: Was ist die Gefahr? Was muss ich tun? Was lasse ich besser? Die Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen und verständlich erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt sind zu dokumentieren.
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