Die Verpflichtung, Brandschutzhelfer zu bestellen, ergibt sich aus der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (zuletzt geändert im Mai 2025). Allerdings finden sich dort nicht mehr als 8 (!) Sätze zu dieser wichtigen Funktion (Abschnitt 7.3).
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