Schwerpunktthema

Nichts anbrennen lassen: Aufgaben und Ausbildung von Brandschutzhelfern

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Schutz seiner Mitarbeiter und anderer Personen, die sich in seinem Betrieb aufhalten, zu sorgen. Das gilt besonders auch für die Sicherheit im Brandfall. Darum ist jeder Betrieb verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu bestellen und für ihre Aufgaben ausbilden zu lassen. In bestimmten Fällen müssen darüber hinaus auch Brandschutzbeauftragte bestimmt werden.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

23.06.2026 · 5 Min Lesezeit

Die Verpflichtung, Brandschutzhelfer zu bestellen, ergibt sich aus der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (zuletzt geändert im Mai 2025). Allerdings finden sich dort nicht mehr als 8 (!) Sätze zu dieser wichtigen Funktion (Abschnitt 7.3).

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