Das lernen Arbeitsschützer als Erstes in ihrer Ausbildung kennen: das STOP-Prinzip. Es steht für Substitution – technische – organisatorische – personenbezogene Maßnahmen und legt die Reihenfolge dieser Schutzmaßnahmen fest. Es gilt ganz unabhängig davon, um welche Beschwerden es sich handelt.
Prüfen Sie zunächst im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, wo Sie Tätigkeiten, die den Rücken übermäßig belasten, ersetzen (substituieren) können. Denken Sie dabei an:
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