Qualitätsmanagement

NIS-2: Was die neuen Cybersicherheitsregeln konkret für Ihre Praxis bedeuten

Seit dem 06.12.2025 gelten für größere Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) neue gesetzliche Anforderungen an die IT- und Cybersicherheit. Ursache ist die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) in deutsches Recht. Ziel des Gesetzes ist es, Praxen besser vor Hackerangriffen, Datenverlusten und IT-Ausfällen zu schützen – Themen, die im Praxisalltag zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Ricarda Waldon

Ricarda Waldon

06.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Dann sind Sie betroffen

Für Sie relevant wird NIS-2, wenn Ihre Praxis oder Ihr MVZ eine bestimmte Größe oder wirtschaftliche Bedeutung erreicht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn in Ihrer Einrichtung mindestens 50 Personen arbeiten oder die Einrichtung einen Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. € erzielt. Sehr große Einrichtungen (mind. 250 Personen oder Jahresumsatz größer 50 Mio. € und Jahres­bilanzsumme von mind. 43 Mio. €) unterliegen nochmals strengeren Vorgaben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie unverbindlich auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter folgendem Link eine NIS-2-Betroffenheitsprüfung durchführen:  https://kurzlinks.de/nkix

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