Dann sind Sie betroffen
Für Sie relevant wird NIS-2, wenn Ihre Praxis oder Ihr MVZ eine bestimmte Größe oder wirtschaftliche Bedeutung erreicht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn in Ihrer Einrichtung mindestens 50 Personen arbeiten oder die Einrichtung einen Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. € erzielt. Sehr große Einrichtungen (mind. 250 Personen oder Jahresumsatz größer 50 Mio. € und Jahresbilanzsumme von mind. 43 Mio. €) unterliegen nochmals strengeren Vorgaben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie unverbindlich auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter folgendem Link eine NIS-2-Betroffenheitsprüfung durchführen: https://kurzlinks.de/nkix
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