Bild der Woche

Notausgänge: Keine Wahl, sondern notwendige Pflicht

Aufgrund der bunten Lichter ist es den wenigsten aufgefallen. Aber dem Brandschützer ist es natürlich nicht entgangen, welche Risiken mit dieser Zweckentfremdung eines Gebäudebereichs einhergehen. Für eine Firmenfeier wurde im […]
Oliver Kienzler

Oliver Kienzler

27.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Aufgrund der bunten Lichter ist es den wenigsten aufgefallen. Aber dem Brandschützer ist es natürlich nicht entgangen, welche Risiken mit dieser Zweckentfremdung eines Gebäudebereichs einhergehen. Für eine Firmenfeier wurde im Beispielsfall kurzerhand ein Foyer mit Fluren und Treppen zur Event-Location umfunktioniert. Wo tagsüber sonst nur ein paar einzelne Personen anzutreffen sind, tummelten einen bunten Abend lang über hundert Gäste.

Anstelle des Empfangsbereichs wurden eine Theke und ein Büfett eingerichtet, entlang der Fensterfront Tische und Stühle für etwa 100 Personen aufgestellt und an der großen Wand eine Bühne mit Podesten für die Band errichtet. Ähnliche Umgestaltungen von Geschäftsräumen finden vielerorts statt, insbesondere bei Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern.

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