Aktiviert wird eine Notbeleuchtung, wenn die allgemeine künstliche Beleuchtung durch einen Stromausfall unterbrochen wird. Die Notbeleuchtung muss bestimmte Anforderungen an Lichtstärke und Beleuchtungsdauer erfüllen und umfasst zum einen die Sicherheitsbeleuchtung (Fluchtwegkennzeichnung) und zum anderen auch die Ersatzbeleuchtung von Fluren und Treppen. Die Notbeleuchtung sorgt im Fall eines Stromausfalls dafür, dass Personen das Gebäude oder den betreffenden Bereich schnell und sicher verlassen können.
Besonders in Rettungswegen wird eine ausreichende Sicht und Orientierung gewährleistet.
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