Schwerpunktthema

Persönliche Schutzausrüstung: Schutzwirkung, Grenzen und neue Gefährdungen

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist in vielen Betrieben schnell beschlossen. Wenn eine Gefährdung nicht vollständig beseitigt werden kann, lautet der Reflex häufig: „Dann führen wir PSA ein.“ Genau hier beginnt jedoch Ihre Aufgabe als beratende Fachkraft. PSA ist kein Ersatz für technische oder organisatorische Maßnahmen, sondern die letzte Barriere im STOP-Prinzip. Und jede PSA verändert die Arbeitssituation – teilweise erheblich. Dieser Beitrag zeigt, worauf Sie in der Gefährdungsbeurteilung achten sollten: bei der Auswahl, bei der Organisation und bei den neuen Gefährdungen, die durch die PSA selbst entstehen.
Werner Böcker

Werner Böcker

04.05.2026 · 5 Min Lesezeit

PSA ist die letzte Maßnahme – nicht die bequemste

§ 4 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zur Rangfolge der Schutzmaßnahmen. Technische und organisatorische Lösungen haben Vorrang. Die PSA-Benutzungsverordnung konkretisiert, dass PSA nur dann eingesetzt werden darf, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.

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