Unternehmen und Einrichtungen im Gesundheitswesen müssen erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Ein einmaliges Angebot reicht laut Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht aus. Die Verpflichtung gilt, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Die betroffenen Beschäftigten können frei entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.
Wichtig
Damit Sie mit Ihrem BEM rechtlich auf der sicheren Seite sind, reicht ein Angebot allerdings nicht aus. Sie müssen die Beschäftigten erneut einladen, wenn sie innerhalb eines Jahres wieder mehr als sechs Wochen ununterbrochen fehlen. Mit seinem Urteil (Az.: 2 AZR 138/21) bestätigte das BAG eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf.
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