Aus der Praxis

Personal sichern: Beschäftigte müssen bei der Rückkehr zur Arbeit unterstützt werden

Es ist oft leichter, Fachkräfte in der Einrichtung zu halten, als neues Personal zu gewinnen. Unterstützen Sie daher die Beschäftigten, die nach längerer Krankheit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Dazu sind Sie übrigens auch vom Gesetzgeber verpflichtet, wie ein wichtiges Urteil bestätigt hat.
Uta Fuchs

Uta Fuchs

12.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Unternehmen und Einrichtungen im Gesundheitswesen müssen erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Ein einmaliges Angebot reicht laut Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht aus. Die Verpflichtung gilt, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Die betroffenen Beschäftigten können frei entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.

Wichtig

Damit Sie mit Ihrem BEM rechtlich auf der sicheren Seite sind, reicht ein Angebot allerdings nicht aus. Sie müssen die Beschäftigten erneut einladen, wenn sie innerhalb eines Jahres wieder mehr als sechs Wochen ununterbrochen fehlen. Mit seinem Urteil (Az.: 2 AZR 138/21) bestätigte das BAG eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf.

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