Eine effektive Arbeitsschutzorganisation basiert auf der Bestellung von qualifiziertem Personal, wie Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 2–4 ASiG, § 22 SGB VII, §§ 5–7 ASiG). Zudem ist bei einer Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) erforderlich.
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