Brandschutz

Pflichttermine: Fortbildung für Brandschutzbeauftragte

Als Brandschutzbeauftragter trägt man eine hohe Verantwortung. Umso erstaunlicher ist es, dass in vielen Betrieben die Anforderungen an diese Funktion noch immer nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandelt werden.
Oliver Kienzler

Oliver Kienzler

04.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Angesprochen auf die Fortbildungspflicht, wie sie im Info-Merkblatt 205-003 „Brandschutzbeauftragte“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vermerkt ist, reagieren immer noch viele mit einem lässigen Schulterzucken. Dabei ist unter Punkt 8 „Fortbildung von Brandschutzbeauftragten“ klar definiert: Ein Brandschutzbeauftragter muss sich kontinuierlich fortbilden, und dies ist auch zu dokumentieren.

Fortbildungsthemen können gemäß DGUV insbesondere sein:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Sicherheit im Betrieb’ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Regelmäßigen Updates zu aktuellen Vorschriften und rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit.
  • Praktischen Tipps und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
  • Vorlagen, Checklisten und Schulungsmaterialien, die Sie direkt im Betrieb einsetzen können, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umzusetzen.
  • Expertenwissen und Best Practices, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern.