Rechtliches

Prävention schützt Mitarbeiter vor der Berufskrankheit „Schweißerlunge“

n vielen Berufen sind die Mitarbeiter besonderen Gefahren und Erschwernissen ausgesetzt, die im Einzelfall zu einer Berufskrankheit führen können. Denken Sie z. B. an die Krankenschwester, die in ihrem Berufsleben oft und schwer heben muss. Wirbelsäulenleiden sind da vorprogrammiert. Auch beim Schweißen kann eine Berufskrankheit entstehen, wie etwa die Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen (Berufskrankheit (BK) Nr. 4115). Wann aber kann man von so einer extremen Einwirkung sprechen? Die Antwort gibt das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 16.3.2020, Az. B 2 U 7/19 R).
Maria Markatou

Maria Markatou

24.02.2026 · 3 Min Lesezeit

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Hinweis

Mögliche Berufskrankheiten sind in der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (sogenannte Berufskrankheitenliste, BK-Liste) aufgeführt und durchnummeriert. Wenn Mitarbeiter eine Berufskrankheit behaupten und feststellen lassen wollen, müssen sie sich grundsätzlich auf eine dieser Nummern beziehen.

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