Schwerpunktthema

Prävention von Bedrohungen an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr

Die zunehmende Aggressionsbereitschaft in der Bevölkerung macht vor Arbeitsplätzen nicht halt. Gewalt tritt heute nicht nur in klassischen Hochrisikoberufen auf, wie z. B. bei der Polizei, sondern auch in vermeintlich sicheren Bereichen wie Arztpraxen, sozialen Einrichtungen oder Supermärkten. Als Arbeitsschutzverantwortlicher gehört es zu Ihren Aufgaben, diese Risiken zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen für Ihre Kollegen zu entwickeln. Lesen Sie hier, was Sie dabei beachten sollten.
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

29.12.2025 · 4 Min Lesezeit

Viele Unternehmen, Behörden und Organisationen mit Publikumsverkehr sind auf Personen, die ihr Anliegen in aggressiver Art und Weise vorbringen oder durchsetzen wollen, nicht ausreichend vorbereitet. Daher ist es notwendig und sinnvoll, sich mit den verschiedenen Formen der Gewalt am Arbeitsplatz auseinanderzusetzen und entsprechende Handlungsstrategien vorzubereiten.

Rechtliche Grundlage

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Potenzielle Gewalt am Arbeitsplatz zählt zu den psychischen Belastungen und muss daher in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden.

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