Schwerpunktthema

Praxiswissen zu Mutterschutz und fruchtschädigenden Stoffen

Der Schutz schwangerer und stillender Mitarbeiterinnen ist eine zentrale Aufgabe im betrieblichen Arbeitsschutz. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und ergänzende Regelwerke verpflichten Arbeitgeber, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Das Merkblatt M 039 der BG RCI bietet praxisnahe Informationen zu fruchtschädigenden Stoffen und deren Einstufung. Dieser Beitrag fasst die gesetzlichen Grundlagen und die Inhalte des Merkblatts zusammen und gibt Ihnen als Sicherheitsfachkraft und Gefahrstoffbeauftragte konkrete Handlungshilfen.
Als Gefahrstoffbeauftragter tragen Sie maßgeblich dazu bei, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kollegen zu gewährleisten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind zwar essenziell, doch allein reichen sie nicht aus, um Risiken vollständig zu vermeiden. Entscheidend ist, dass sich alle Beschäftigten sicherheitsgerecht verhalten und die Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen. Die folgenden 8 Tipps helfen Ihnen, Ihre Sicherheitsunterweisungen noch wirkungsvoller zu gestalten.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

22.01.2026 · 6 Min Lesezeit

Mutterschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung

Am 1. Januar 2018 trat das novellierte Mutterschutzgesetz in Kraft. Es integriert Regelungen der früheren Mutterschutz-Arbeitsverordnung und enthält zahlreiche praxisrelevante Änderungen. Besonderen Stellenwert hat die anlassunabhängige schwangerschaftsspezifische Gefährdungsbeurteilung. Das bedeutet für Sie, dass jeder Arbeitsplatz daraufhin geprüft werden muss, ob besondere Schutzziele für schwangere oder stillende Frauen gelten.

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