Mutterschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung
Am 1. Januar 2018 trat das novellierte Mutterschutzgesetz in Kraft. Es integriert Regelungen der früheren Mutterschutz-Arbeitsverordnung und enthält zahlreiche praxisrelevante Änderungen. Besonderen Stellenwert hat die anlassunabhängige schwangerschaftsspezifische Gefährdungsbeurteilung. Das bedeutet für Sie, dass jeder Arbeitsplatz daraufhin geprüft werden muss, ob besondere Schutzziele für schwangere oder stillende Frauen gelten.
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