Dabei sollten Sie auf jeden Fall die Herstellerangaben der Hydraulikschläuche beachten. Eine Orientierungshilfe dazu bietet auch die DGUV-Regel 113-020 „Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz“. Danach reichen bei normaler Beanspruchung Prüfungen in Abständen von längstens 12 Monaten in der Regel aus; bei erhöhten Anforderungen (z. B. Mehrschichtbetrieb) sollten Sie die Intervalle auf 6 Monate verkürzen.
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