Psychische Belastungen im Arbeitsschutz
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Diese Verpflichtung umfasst ausdrücklich auch psychische Belastungen. Die rechtliche Grundlage ergibt sich insbesondere aus § 5 Arbeitsschutzgesetz. Dort ist geregelt, dass Arbeitgeber Arbeitsbedingungen beurteilen und mögliche Gefährdungen ermitteln müssen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unterweisung Plus‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Inspiration, Bildmaterial, Schulungs-Videos und fertige Präsentations-Vorlagen zu allen betrieblichen Unterweisungsthemen
- Erklärungen zu Gesetzesänderungen, Trends und Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitssicherheit
- Anleitungen zur rechtssicheren Dokumentation Ihrer Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen
