In dem Fall war ein Arbeiter mit seinem Bagger auf einem Betriebsgelände mit öffentlich zugänglicher Zufahrt unterwegs. Fußgänger oder andere Fahrzeuge konnten dieses Areal unkontrolliert begehen oder befahren. Der Baggerfahrer wollte abbiegen, was ihm im ersten Zug aber nicht gelang. Daraufhin setzte er mit dem Bagger zurück und stieß dabei mit einem Lkw, der hinter ihm entlangfuhr, zusammen. Zwar verfügte der Bagger über eine Kamera, diese zeigte aber nur den direkten rückwärtigen Raum. Auch über den Außenspiegel konnte der Baggerfahrer die Fahrspur nicht einsehen. Zwischen dem Einlegen des Rückwärtsgangs und dem Zusammenstoß waren nur zwei Sekunden vergangen.
Die Versicherung weigerte sich, für den Lkw-Schaden zu zahlen
Der Lkw-Fahrer forderte Schadenersatz. Die Versicherung des Baggerfahrers weigerte sich jedoch zu zahlen mit der Begründung, Schilder hätten darauf hingewiesen, dass Betriebsfahrzeuge Vorrang haben. Die Sache ging vor Gericht.
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