In dem betrachteten Fall war ein Arbeiter mit einem Bagger auf einem Betriebsgelände mit öffentlichem Zugang unterwegs. Personen oder andere Fahrzeuge konnten dieses Areal ohne Zugangskontrolle begehen oder befahren. Der Baggerführer wollte abbiegen, was ihm im ersten Zug aber nicht gelang. Daraufhin setzte er mit dem Bagger zurück und stiess dabei mit einem hinter ihm fahrenden Camion zusammen. Der Bagger war zwar mit einer Kamera ausgestattet, diese zeigte aber nur den direkten rückwärtigen Raum. Auch über den Aussenspiegel konnte der Baggerführer die Fahrspur nicht einsehen. Zwischen dem Einlegen des Rückwärtsgangs und dem Zusammenstoss vergingen nur 2 s.
Die Versicherung weigerte sich, für den
Schaden am Camion zu zahlen
Der Chauffeur des Lastwagens forderte Schadenersatz. Die Versicherung des Baggerführers weigerte sich jedoch, zu zahlen. Begründet wurde dies damit, dass die Signalisation darauf hingewiesen hätte, dass Betriebsfahrzeuge Vortritt haben. Die Sache ging vor Gericht.
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