Kennen Sie die rechtlichen Grundlagen?
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Diese Unterweisung muss sich auf den konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich beziehen und regelmäßig wiederholt werden. Betriebsanweisungen stellen hierbei eine strukturierte und schriftliche Grundlage dar.
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