Kommunikation ist Arbeitgeberverantwortung
Ausgangspunkt ist das Arbeitsschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen beurteilen und daraus die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten. Informationen zum Arbeitsschutz dürfen nicht allein in Dokumenten, Betriebsanweisungen oder Gefährdungsbeurteilungen „abgelegt“ werden. Entscheidend ist, dass die relevanten Informationen die Beschäftigten tatsächlich erreichen und verstanden werden, auch wenn diese keine deutschen Muttersprachler sind.
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