Neue Maßnahmen im Förderkatalog
- Erstmals fördert die BG BAU Drohnen, die insbesondere für Inspektions- und Kontrollarbeiten an schwer zugänglichen oder gefährlichen Arbeitsbereichen eingesetzt werden. Zuschüsse gibt es sowohl für die Anschaffung als auch für notwendige Qualifikation und die Registrierung. Die Förderung erfolgt beitragsabhängig und kann bis zu 2.000 € pro Jahr und Betrieb betragen.
- Ebenfalls neu in den Förderkatalog aufgenommen wurden temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen, etwa für Schalungsarbeiten oder Tätigkeiten an lichtdurchlässigen Dachflächen. Im Fall einer beitragsabhängigen Förderung erstattet die BG BAU bis zu 50 % der Anschaffungskosten (maximal 3.000 €); alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere, beitragsunabhängige Förderungen bis zu 10.000 € gewährt werden.
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