Matthias L., Bayreuth: „In unserem Betrieb werden Wartungs- und Einstellarbeiten an Maschinen grundsätzlich bei stark reduzierter Geschwindigkeit durchgeführt. Die Anlage bleibt dabei eingeschaltet, da bestimmte Bewegungen für die Arbeiten erforderlich sind. Intern wird dies als ausreichende Schutzmaßnahme bewertet, da die Maschine ‚ja langsam läuft‘. Ist eine solche Geschwindigkeitsreduzierung bei mechanischen Gefährdungen wirklich ausreichend oder müssten weitergehende Maßnahmen getroffen werden?“
Werner Böcker: Eine reduzierte Geschwindigkeit kann mechanische Gefährdungen verringern, sie reicht jedoch nicht automatisch als einzige Schutzmaßnahme aus. Entscheidend ist, wodurch die Gefährdung entsteht und ob sie durch die Maßnahme dauerhaft beseitigt oder nur abgeschwächt wird. Das bewegte System bleibt bestehen. Kann es weiterhin mit dem Menschen in Kontakt kommen, ist eine neue Bewertung für diese Situation erforderlich. Besonders kritisch ist dies bei Tätigkeiten außerhalb des Normalbetriebs, da hier häufig in unmittelbarer Nähe zu bewegten Teilen gearbeitet wird.