Egal, ob es sich um eine eigene Wahrnehmung handelt oder andere Beschäftigte einen Tipp geben: Hat eine Führungskraft den Verdacht, dass jemand im Betrieb offensichtlich nicht arbeitsfähig ist – z. B. durch Alkohol, Medikamente oder Drogen –, muss sie handeln. Wegsehen ist keine Lösung, denn Führungskräfte haben eine Fürsorgepflicht für die Beschäftigten.
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