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Respektvoll, aber klar: So handeln Führungskräfte bei Verdacht auf Rauschmittel richtig

Viele Führungskräfte sind unsicher, wenn sie den Verdacht haben, dass eine beschäftigte Person unter dem Einfluss von Rauschmitteln steht: Was dürfen sie tun und was nicht? Braucht es einen Alkohol- oder Drogentest? Was, wenn der Verdacht falsch ist? Geben Sie Führungskräften in der Unterweisung konkrete Hilfestellungen, damit sie wissen, wie sie sich zu verhalten haben – ohne zu übertreiben, aber auch, ohne etwas zu übersehen.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

21.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Egal, ob es sich um eine eigene Wahrnehmung handelt oder andere Beschäftigte einen Tipp geben: Hat eine Führungskraft den Verdacht, dass jemand im Betrieb offensichtlich nicht arbeitsfähig ist – z. B. durch Alkohol, Medikamente oder Drogen –, muss sie handeln. Wegsehen ist keine Lösung, denn Führungskräfte haben eine Fürsorgepflicht für die Beschäftigten.

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