In der jährlichen Unterweisung müssen Mitarbeiter über Erste Hilfe, Verbandbuch und den Besuch des Durchgangsarztes informiert werden.
Arbeitsunfall: Was ist zu tun?
Nach einem Arbeitsunfall haben Erste-Hilfe-Leistungen und gegebenenfalls der Notruf oberste Priorität. Anschließend muss der direkte Vorgesetzte bzw. der Arbeitgeber informiert werden. Führt der Unfall zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, ist er der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Zudem muss der Arbeitgeber den Unfallhergang prüfen, die Gefährdungsbeurteilung anpassen und eventuell Abläufe verbessern. Jeder Unfall liefert wertvolle Hinweise zur Optimierung der Arbeitssicherheit im Unternehmen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Arbeitssicherheit & Gesunheitsschutz aktuell‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Updates zu rechtlichen Änderungen, Verordnungen und Normen, sodass Sie immer genau wissen, ob sich Anforderungen auf Ihren Betrieb auswirken.
- Impulsen der Fachexperten, die ihre Erfahrungen aus der Praxis mit Ihne teilen. So fällt es Ihnen leicht, Argumente zu formulieren, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen intern durchzusetzen.
- Praktischen Checklisten, Mustern und Vorlagen, die Ihnen Sicherheit geben, dass Sie bei wichtigen Aufgaben an alles gedacht haben.
