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Richtig handeln bei einem Arbeitsunfall: DEKRA sieht Nachholbedarf bei Unterweisungen

Wissen Ihre Kollegen genau, was im Fall eines Arbeitsunfalls zu tun ist? Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über das richtige Verhalten bei Arbeitsunfällen zu informieren. Der „DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025“ zeigt jedoch: Nur 75 % der Unternehmen führen regelmäßige jährliche Unterweisungen durch, bei Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern sogar nur 45 %. Fehlendes Wissen kann rechtliche, finanzielle und gesundheitliche Folgen haben.
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

12.05.2026 · 1 Min Lesezeit

In der jährlichen Unterweisung müssen Mitarbeiter über Erste Hilfe, Verbandbuch und den Besuch des Durchgangsarztes informiert werden.

Arbeitsunfall: Was ist zu tun?

Nach einem Arbeitsunfall haben Erste-Hilfe-Leistungen und gegebenenfalls der Notruf oberste Priorität. Anschließend muss der direkte Vorgesetzte bzw. der Arbeitgeber informiert werden. Führt der Unfall zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, ist er der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Zudem muss der Arbeitgeber den Unfallhergang prüfen, die Gefährdungsbeurteilung anpassen und eventuell Abläufe verbessern. Jeder Unfall liefert wertvolle Hinweise zur Optimierung der Arbeitssicherheit im Unternehmen.

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