Frage: „Es wurden Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt, ohne dass die Mitarbeiter vorher einbezogen wurden. Ist das zulässig?“
Antwort: Eine förmliche Zustimmung jedes einzelnen Beschäftigten ist grundsätzlich nicht erforderlich. Der Arbeitgeber darf die Beschäftigten jedoch nicht außen vor lassen, wenn die Maßnahme Auswirkungen auf deren Sicherheit und Gesundheit haben kann.
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