Eine gründliche Vorbereitung auf potenzielle Notfälle ist entscheidend, um im Ernstfall rasch handeln zu können. Beantworten Sie die folgenden Fragen für sich selbst. Wenn Sie eine Frage mit „Nein“ beantworten, sollten Sie umgehend entsprechende Korrekturmaßnahmen einleiten. Gerade zum letzten Punkt verweise ich auf §§ 15 und 16 Arbeitsschutzgesetz. Hiernach ist jeder Beschäftigte verantwortlich für:
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