Der Gesetzgeber macht auch für Ihre Einrichtung oder Praxis einen großen Unterschied zwischen Probearbeiten und Schnuppertagen. Letztere dienen dem Kennenlernen der Einrichtung oder Praxis und die Tätigkeit besteht also eher im Zuschauen. Bei Probearbeiten, also der Übernahme regulärer Tätigkeiten, gelten dieselben Unterweisungs- und Aufsichtspflichten wie für neue Beschäftigte. Stellen Sie sicher, dass Probearbeitende vorab folgende Informationen erhalten:
- Allgemeine Unterweisung zum sicheren Verhalten im Betrieb
- Besondere Gefahren, die mit der auszuführenden Tätigkeit verbunden sind
- Zu benutzende Persönliche Schutzausrüstung
- Verhalten im Notfall
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