Der UV-Index beschreibt die Stärke der sonnenbrandwirksamen ultravioletten Strahlung und wird auf einer Skala, meist von 1 bis 11+, angegeben. Je höher der Wert, desto größer ist das Risiko für Haut- und Augenschäden. Der UV-Index wird täglich auf Basis von Messdaten und Wetterprognosen ermittelt und z. B. in Wetter-Apps, auf Webseiten des Deutschen Wetterdienstes oder in Radiowetterberichten veröffentlicht. Damit steht Betrieben und Beschäftigten eine einfache Orientierungshilfe zur Verfügung, um Schutzmaßnahmen rechtzeitig einzuplanen.
Ab UV-Index 3: Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen festlegen
Bereits ab einem UV-Index von 3 besteht Handlungsbedarf. Das bedeutet: Arbeitgeber müssen geeignete Schutzmaßnahmen treffen, um Beschäftigte vor gesundheitsschädlicher UV-Strahlung zu schützen. Dazu gehören insbesondere organisatorische und technische Maßnahmen wie das Verlegen von Tätigkeiten in die Morgen- oder Abendstunden, das Bereitstellen von Schattenplätzen oder das Nutzen natürlicher Abschattungen. Ergänzend können persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein, etwa das Tragen von geeigneter Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille sowie die Verwendung von Sonnenschutzmitteln.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Arbeitssicherheit & Gesunheitsschutz aktuell‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Updates zu rechtlichen Änderungen, Verordnungen und Normen, sodass Sie immer genau wissen, ob sich Anforderungen auf Ihren Betrieb auswirken.
- Impulsen der Fachexperten, die ihre Erfahrungen aus der Praxis mit Ihne teilen. So fällt es Ihnen leicht, Argumente zu formulieren, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen intern durchzusetzen.
- Praktischen Checklisten, Mustern und Vorlagen, die Ihnen Sicherheit geben, dass Sie bei wichtigen Aufgaben an alles gedacht haben.
