Kurzmeldungen / Trends

Schon ab UV-Index 3 besteht Handlungsbedarf – neue Memocard der BAuA zum UV-Schutz

In wenigen Tagen ist kalendarischer Sommeranfang. Viele Menschen freuen sich über die zusätzlichen Sonnentage, denn Sonne macht gute Laune. Gleichzeitig ist sie nach wie vor ein unterschätztes Risiko am Arbeitsplatz. Gerade bei Tätigkeiten im Freien wird die Gefährdung durch UV-Strahlung häufig verharmlost oder schlicht vergessen. Dabei sind schon bei moderater Strahlung Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat hierzu eine neue Memocard veröffentlicht, die zwei zentrale Schwellenwerte in den Fokus rückt und damit für Klarheit in der Praxis sorgt.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

09.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Der UV-Index beschreibt die Stärke der sonnenbrandwirksamen ultravioletten Strahlung und wird auf einer Skala, meist von 1 bis 11+, angegeben. Je höher der Wert, desto größer ist das Risiko für Haut- und Augenschäden. Der UV-Index wird täglich auf Basis von Messdaten und Wetterprognosen ermittelt und z. B. in Wetter-Apps, auf Webseiten des Deutschen Wetterdienstes oder in Radiowetterberichten veröffentlicht. Damit steht Betrieben und Beschäftigten eine einfache Orientierungshilfe zur Verfügung, um Schutzmaßnahmen rechtzeitig einzuplanen.

Ab UV-Index 3: Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen festlegen

Bereits ab einem UV-Index von 3 besteht Handlungsbedarf. Das bedeutet: Arbeitgeber müssen geeignete Schutzmaßnahmen treffen, um Beschäftigte vor gesundheitsschädlicher UV-Strahlung zu schützen. Dazu gehören insbesondere organisatorische und technische Maßnahmen wie das Verlegen von Tätigkeiten in die Morgen- oder Abendstunden, das Bereitstellen von Schattenplätzen oder das Nutzen natürlicher Abschattungen. Ergänzend können persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein, etwa das Tragen von geeigneter Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille sowie die Verwendung von Sonnenschutzmitteln.

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