Wer trägt Verantwortung bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?
Laut Arbeitsgesetz (ArG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, „zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind“ (Art. 6 Abs. 1 ArG). Die betrieblichen Einrichtungen und den Arbeitsablauf hat er dabei so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmer möglichst vermieden werden (Art. 6 Abs. 2 ArG). Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) konkretisiert die Massnahmen.
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