Schwerpunktthema

Selbstcheck: Leben Sie als Führungskraft Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vor?

Manchmal habe ich bei Betriebsbesuchen den Eindruck, dass Führungskräfte glauben, sich mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht mehr beschäftigen zu müssen. Die vorherrschende Meinung ist allfällig, dass dafür ja der SiBe zuständig sei. Doch das Arbeitsgesetz ist da eindeutig: Der Arbeitgeber trägt hier die Verantwortung. Diese kann er aber auf bestimmte Personengruppen, insbesondere auf Führungskräfte, übertragen.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

18.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Wer trägt Verantwortung bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?

Laut Arbeitsgesetz (ArG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, „zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind“ (Art. 6 Abs. 1 ArG). Die betrieblichen Einrichtungen und den Arbeitsablauf hat er dabei so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmer möglichst vermieden werden (Art. 6 Abs. 2 ArG). Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) konkretisiert die Massnahmen.

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