Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB) verpflichtet, Aus- und Fortbildungen für Beschäftigte in Unternehmen, die mit Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit betraut sind, anzubieten. Aus diesem Grund erscheint jährlich ein umfangreiches Seminarprogramm für die Mitgliedsunternehmen. Damit auch Ihre Einrichtung von diesem Angebot profitiert, sollten Sie folgende Informationen beachten:
1. Wählen Sie das Seminarprogramm, das von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger angeboten wird. Für Einrichtungen oder Praxen in nicht öffentlicher Trägerschaft ist dies die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Für alle anderen Einrichtungen ist es das Seminarprogramm der jeweiligen Unfallkasse.
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