Achim K., Leipzig: „Eine Mitarbeiterin hat eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zur Anzeige gebracht, nachdem ein Gast sie im Restaurant unsittlich angefasst hat. Für mich als zuständige Sifa drängt sich die Frage auf, ob dieser Sachverhalt den Arbeitsschutz betrifft und, wenn ja, was ich zukünftig als Sifa dagegen tun soll.“
Jürgen Loga: Ja, das Thema betrifft sogar gleich zwei Bereiche: