Für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in einem Unternehmen ist nach Schweizer Recht der Arbeitgeber verantwortlich. Meist unterstützen qualifizierte Personen den CEO oder die Geschäftsleitung. Früher haben meist Kontaktpersonen ASGS (KOPAS), Bereichssicherheitsbeauftragte (BESIBE) oder Sicherheitsbeauftragte (SiBe) mit unterschiedlicher Ausbildung diese Aufgabe übernommen. Heute gibt es auch Personen, die den eidgenössischen Fachausweis „Spezialistin / Spezialist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS)“ erworben haben.
SiBe sein – das sollten Sie wissen
Als SiBe unterstützen Sie die Geschäftsleitung u. a. beim Aufbau eines Sicherheitssystems. Vieles legen Sie gemeinsam fest, oft aber handeln Sie eigenverantwortlich. Können Sie die folgenden Fragen mit „ja“ beantworten, sind Sie auf einem guten Weg.
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