Arbeitsstätten sind Arbeitsräume oder andere Orte in einem Gebäude oder im Freien, die sich auf einem Betriebsgelände oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung als Arbeitsplätze vorgesehen sind, also etwa Fabrikhallen und Büros. Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind. Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit ihnen vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.
Zur Arbeitsstätte gehören auch z. B. Umkleide- und Toilettenräume sowie Pausen-, Sanitär- und Bereitschaftsräume, Verkehrswege und Feuerlöscheinrichtungen.
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