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Sichere Arbeitsstätten: Was Sie als Sifa über die Arbeitsstättenverordnung wissen sollten

Arbeitsstätten sind so einzurichten, zu benutzen und instand zu halten, dass von ihnen keine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Das ist das Kernziel der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dieser Beitrag fasst die allgemeinen Sicherheitsanforderungen der Verordnung an Arbeitsstätten zusammen und hilft Ihnen, Ihre Arbeitsplätze rechtskonform an diese anzupassen.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

17.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Arbeitsstätten sind Arbeitsräume oder andere Orte in einem Gebäude oder im Freien, die sich auf einem Betriebsgelände oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung als Arbeitsplätze vorgesehen sind, also etwa Fabrikhallen und Büros. Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind. Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit ihnen vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.

Zur Arbeitsstätte gehören auch z. B. Umkleide- und Toilettenräume sowie Pausen-, Sanitär- und Bereitschaftsräume, Verkehrswege und Feuerlöscheinrichtungen.

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