Hygiene

Sichere Hygiene braucht klare Zuständigkeiten: Die Aufgaben der Hygienebeauftragten

Hygienemanagement gehört im Gesundheitswesen zum Arbeitsleben „einfach dazu“. Das bedeutet aber nicht, dass es ganz von allein funktioniert. Damit die zahlreichen gesetzlichen und normativen Vorgaben zu den Hygienestandards auch wirklich korrekt umgesetzt, Änderungen zeitnah beachtet und regelmäßige Unterweisungen der Kollegen durchgeführt werden, muss eine Hygienebeauftragte benannt werden. Was alles zu ihren umfangreichen Aufgaben gehört, zeigt Ihnen der folgende Beitrag.
Die Auswertung von mehreren Studien zur Arbeitsüberlastung zeigt, dass mittlerweile über ein Drittel aller befragten Pflegekräfte unter emotionaler Erschöpfung leidet. Bieten Sie deshalb den Betroffenen Hilfen an, um die Gesundheit der Beschäftigten in Ihrer Einrichtung oder Praxis zu schützen und bestehende Risiken zu mindern.
Renate Tief

Renate Tief

06.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Die wichtigsten Aufgaben der Hygienebeauftragten im Überblick

  • Infektionsprävention und Bewertung von Infektionsrisiken in Ihrer Einrichtung/Praxis
  • Entwicklung eines Hygienekonzepts und Erstellung des individuellen Hygieneplans für die Einrichtung/Praxis
  • Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplans und des Reinigungs- und Desinfektionsplans
  • Erstellung von Arbeitsanweisungen und Checklisten für die Einrichtung/Praxis
  • Überprüfung der Einhaltung von Hygienestandards in der Einrichtung/Praxis
  • Optimierung der Praxisabläufe im Hinblick auf die Hygiene
  • Sensibilisierung der Kollegen zu hygienischem Verhalten
  • Planung und Durchführung von Hygieneschulungen in der Einrichtung/Praxis
  • Unterweisungen nach dem Infektionsschutzgesetz und der Biostoffverordnung
  • Vor- und Nachbereitung von Begehungen durch Behörden (z. B. Gesundheitsamt, Gewerbeaufsichtsamt etc.) in der Einrichtung/Praxis
  • Zusammenarbeit mit der Qualitätsmanagementbeauftragten

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