Die Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist eindeutig: Für die Stromversorgung ist ein festgelegter Speisepunkt zu verwenden. Auf grösseren Baustellen sind das meist zugelassene Baustromverteiler. Aber ein solcher ist sperrig, unhandlich und sowohl schwierig zu transportieren als auch aufzustellen. Bei Kleinbaustellen wird deshalb oft darauf verzichtet.
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