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Sicherer Umgang mit gefährlichen Gütern: Was Gefahrgutbeauftragte beachten müssen

Der Transport giftiger, entzündlicher, explosiver oder gar radioaktiver Materialien auf der Strasse birgt Risiken für die Fahrzeugführende, Personen in der Nähe und für die Umwelt. Im Entsendebetrieb müssen die Mitarbeitenden gefährliche Güter angemessen verpacken und im Transportfahrzeug sichern. Am Zielort muss die riskante Fracht sicher entladen werden. Weil das ohne Fachkenntnisse nicht gelingt, verlangt die Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (GGBV) die Ernennung eines oder einer Gefahrengutbeauftragten.

Sabine Kurz

09.10.2025 · 5 Min Lesezeit

Aber der Reihe nach. In vielen Unternehmen kommen Mitarbeitende beim Schaffen mit Stoffen oder Gegenständen in Berührung, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder biologischen Eigenschaften beim Transport zum Risiko für Menschen, Tiere und andere Lebewesen, Sachwerte oder die Umwelt werden können. Unternehmen, die gefährliche Produkte transportieren, sind verpflichtet, nationale und internationale gesetzliche Vorschriften einzuhalten, um potenzielle Gefahren wie Brände, Explosionen oder chemische Reaktionen zu verhindern. Durch die besonderen Sicherheitsvorkehrungen werden nicht nur mögliche Schäden vermieden, sondern auch Transportverzögerungen.

Kategorien von gefährlichen Gütern

Gefährliche Güter werden gemäss international gültiger Klassifizierung durch die Vereinten Nationen (UN) in 9 Gefahrgutklassen eingeteilt. Jedem Typ von Gefahrgut ist anhand seiner Eigenschaften eine eindeutige vierstellige UN-Nummer zugeordnet. Gefahrgut ist auf der Verpackung speziell zu auszuzeichnen, das Transportfahrzeug muss als Gefahrguttransport erkennbar sein.

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