Die Arbeitsstättenverordnung regelt die entsprechenden Anforderungen in § 4 „Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten“. Dabei geht es um Maßnahmen zur Sicherheit, Hygiene und eben auch um Brandschutz inklusive der Möglichkeiten zu Flucht und Rettung in Gefahrensituationen. Die ASR A2.3 präzisiert diese Vorschriften.
Diese Anforderungen müssen Sie einhalten
Die ASR enthält zunächst einen allgemeinen Teil (Abschnitt 4). Danach sind z. B. Fluchtwege deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen, Fluchtwege und Notausgänge ständig freizuhalten und Notausgänge, die von außen verstellt werden können, auch von außen zu kennzeichnen und durch weitere Maßnahmen zu sichern z. B. durch die Anbringung von Abstandsbügeln für Kraftfahrzeuge.
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