Gesundheitsschutz

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung: In jedem Betrieb Pflicht!

Arbeitsschutzbetreuung ist Pflicht Deshalb ist eine qualifizierte Betreuung bei Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin erforderlich.
Sven Rost

Sven Rost

17.02.2025 · 3 Min Lesezeit

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine qualifizierte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung seiner Beschäftigten zu sorgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Die Betreuung hat das Ziel, Beschäftigte vor arbeitsbedingten Unfall- und anderen Gesundheitsgefahren zu schützen.

Nach DGUV-Vorschrift 2 haben kleinere Betriebe die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen Betreuung (Unternehmermodell). Die maximale Beschäftigtenzahl für die alternative Betreuung legen die zuständigen Berufsgenossenschaften fest, die Höchstgrenze liegt z. B. bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bei 50 Beschäftigten. Sie ist außerdem nur für Unternehmer zulässig, die aktiv in den Betrieb eingebunden sind, d. h., die dort tatsächlich mitarbeiten.

Regelbetreuung: Unternehmer von Arbeitsschutzaufgaben entlasten

Bei der Regelbetreuung müssen Sie einen Betriebsarzt (Facharzt für Arbeits- oder Betriebsmedizin) und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa = Sicherheitsingenieur, -techniker oder -meister mit berufsgenossenschaftlich anerkannter Zusatzausbildung) bestimmen. Oft kommt dafür praktisch nur das Outsourcen dieser Funktionen an einen Dienstleister (Arbeitsmedizinischer Dienst) in Betracht, da die Festeinstellung eines Betriebsarztes und einer Sifa aus Kostengründen nur für größere Unternehmen möglich ist.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Sicherheit im Betrieb’ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Regelmäßigen Updates zu aktuellen Vorschriften und rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit.
  • Praktischen Tipps und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
  • Vorlagen, Checklisten und Schulungsmaterialien, die Sie direkt im Betrieb einsetzen können, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umzusetzen.
  • Expertenwissen und Best Practices, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern.