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Sicherheitsunterweisungen: ein unverzichtbarer Baustein im Arbeitsschutz

Bei fast allen Arbeitstätigkeiten lauern verborgene Gesundheitsgefahren. Das können Unfallgefahren sein, aber auch schleichend wirkende Gesundheitsschädigungen, wie etwa durch Lärm oder Vibrationen. Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisungen sind daher in den meisten Fällen unverzichtbar, um die Beschäftigten wirksam dagegen zu schützen. Denn nur wer die Gefährdungen kennt, die seine tägliche Arbeit begleiten, kann sich sicherheitsgerecht verhalten.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

11.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Unterweisungen müssen aber immer in ein Gesamtkonzept der betrieblichen Gesundheitsschutzmaßnahmen eingebunden sein: Sie können andere Maßnahmen nicht ersetzen, sie müssen sie aber ergänzen. Denn nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind arbeitsbedingte Gefahren vorrangig zu vermeiden, insbesondere durch den Ersatz (Substitution) gefahrenträchtiger Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe durch weniger risikobehaftete. Trotz aller Substitutionsbemühungen noch verbleibende Gefährdungen sind soweit wie möglich mit technischen Maßnahmen zu entschärfen. Wo auch diese nicht vollständig ausreichen, müssen ergänzende organisatorische und personenbezogene Maßnahmen – in dieser Reihenfolge! – hinzukommen (Maßnahmenhierarchie nach dem „STOP-Prinzip“).

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