Unabhängig davon, ob die zahlreichen Filme im Netz tatsächlich aus der betroffenen Bar stammten oder von anderen Orten auf der Welt: Fakt ist, dass leider viel zu oft und vor allem weltweit das Thema „Brandschutz und Dekoration“ bei Veranstaltungen unterschätzt wird. Fast gebetsmühlenartig warne ich seit Jahren vor dieser Gefahr, doch erst ein Ereignis wie dieses rückt es in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. In diesem Leitartikel möchte ich daher die Problematik einmal vertiefen und erklären, warum die Versammlungsstättenverordnungen der Länder als gesetzliche Grundlage nicht allein ausreichen.
Diese gesetzlichen Grundlagen gelten – immer!
In Deutschland sind für Veranstaltungsräume ab 200 Personen die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer maßgeblich, in den schweizerischen Regelwerken gelten entsprechende verschärfte Vorgaben ab 300 Personen. Wer jetzt allerdings der Meinung ist, dass die Betreiber von Veranstaltungsräumen oder Gastronomiebetrieben bei kleineren Raumkapazitäten machen können, was sie wollen, der täuscht sich gewaltig. Sobald man nämlich Räumlichkeiten für gewerbliche Zwecke betreibt oder zur Verfügung stellt (vermietet), gelten in Deutschland die sogenannten Betreiberpflichten. Diese sind nicht in einem einzigen Regelwerk definiert, sondern verteilen sich auf mehrere Gesetze, Verordnungen und Normen. Sie finden sie:
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Sicherheit im Betrieb‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Regelmäßigen Updates zu aktuellen Vorschriften und rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit.
- Praktischen Tipps und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
- Vorlagen, Checklisten und Schulungsmaterialien, die Sie direkt im Betrieb einsetzen können, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umzusetzen.
- Expertenwissen und Best Practices, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern.
