Brandschutz

Silvesterbrand in Crans-Montana: Wie Dekoration zur tödlichen Falle werden kann

Das Jahr 2026 war noch keine zwei Stunden alt, als sich im schweizerischen Crans-Montana (Kanton Wallis) eine Brandkatastrophe ereignete, bei der 40 Menschen starben und über 100 zum Teil schwer verletzt wurden. Der Brand in der Silvesternacht, der weltweit für Schlagzeilen sorgte, zählt zu den schlimmsten in der Geschichte der Schweiz. Noch am Neujahrstag und in den Tagen darauf tauchten immer mehr Videos im Internet auf, die den Brandausbruch dokumentieren sollten.
Oliver Kienzler

Oliver Kienzler

26.02.2026 · 5 Min Lesezeit

Unabhängig davon, ob die zahlreichen Filme im Netz tatsächlich aus der betroffenen Bar stammten oder von anderen Orten auf der Welt: Fakt ist, dass leider viel zu oft und vor allem weltweit das Thema „Brandschutz und Dekoration“ bei Veranstaltungen unterschätzt wird. Fast gebetsmühlenartig warne ich seit Jahren vor dieser Gefahr, doch erst ein Ereignis wie dieses rückt es in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. In diesem Leitartikel möchte ich daher die Problematik einmal vertiefen und erklären, warum die Versammlungsstättenverordnungen der Länder als gesetzliche Grundlage nicht allein ausreichen.

Diese gesetzlichen Grundlagen gelten – immer!

In Deutschland sind für Veranstaltungsräume ab 200 Personen die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer maßgeblich, in den schweizerischen Regelwerken gelten entsprechende verschärfte Vorgaben ab 300 Personen. Wer jetzt allerdings der Meinung ist, dass die Betreiber von Veranstaltungsräumen oder Gastronomiebetrieben bei kleineren Raumkapazitäten machen können, was sie wollen, der täuscht sich gewaltig. Sobald man nämlich Räumlichkeiten für gewerbliche Zwecke betreibt oder zur Verfügung stellt (vermietet), gelten in Deutschland die sogenannten Betreiberpflichten. Diese sind nicht in einem einzigen Regelwerk definiert, sondern verteilen sich auf mehrere Gesetze, Verordnungen und Normen. Sie finden sie:

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