Frage: „Einer unserer Mitarbeiter ist chronisch krank und geht immer in der Arbeitszeit zum Arzt. Nun haben die anderen Beschäftigten dies mitbekommen und fordern dieses Recht auch für sich ein. Unsere Geschäftsleitung ist aber der Meinung, dass solche Termine grundsätzlich in die Freizeit zu legen sind. Jetzt gibt es viele Diskussionen. Wie ist die Rechtslage – wie können wir hier Klarheit und Fairness schaffen?“
Brigitte Ganzmann: Die Rechtslage ist nach schweizerischem Arbeitsrecht eindeutig. Arztbesuche sind grundsätzlich Privatsache. Sie werden in der Regel nicht als Arbeitszeit vergütet und sind deshalb in die Freizeit zu legen. Ist das nicht möglich, ist die Zeit der Absenz normalerweise zu kompensieren oder auf die Ferien anzurechnen.
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