Frage: „Der Arbeitgeber möchte einige Mitarbeiter mit einer Incentive-Reise belohnen. Mein Kollege wurde mit der Organisation beauftragt und fragte mich, ob Versicherungsschutz besteht, falls einem Teilnehmer während der Reise ein Unfall passiert.“
Antwort: In der Regel stellen Incentive-Reisen Belohnungsreisen für gezeigte Arbeitsleistungen von Arbeitnehmern dar und sollen zugleich zu weiteren Leistungssteigerungen anspornen. Der Arbeitgeber honoriert eine bestimmte Leistung mit einem geldwerten Vorteil (ähnlich einer Prämie oder einem Reisegutschein), ohne dass dadurch die Reise für die Arbeitnehmer zu einer betrieblichen Tätigkeit wird. Im Gegensatz zu Dienstreisen stehen bei Incentive-Reisen die angebotenen Freizeit- und Unterhaltungsprogramme sowie Erholung im Vordergrund. Im Hinblick auf diese wesentlich private Freizeitgestaltung wird eine solche Reise nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, obwohl der Arbeitgeber die Reise organisiert und finanziert.
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