Frage: „Der Arbeitgeber möchte einige Mitarbeitende mit einer Incentive-Reise belohnen. Mein Teammitglied wurde mit der Organisation beauftragt und fragte mich, welcher Versicherungsschutz besteht, falls einer teilnehmenden Person während der Reise ein Unfall passiert.“
Dr. Robert Kaufmann: In der Regel sind Incentive-Reisen Belohnungsreisen für gezeigte Arbeitsleistungen von Arbeitnehmenden und sollen zu weiteren Leistungssteigerungen anspornen. Der Arbeitgeber honoriert eine bestimmte Leistung mit einem geldwerten Vorteil (ähnlich einer Prämie oder einem Reisegutschein), ohne dass dadurch die Reise für die Teilnehmenden zu einer betrieblichen Tätigkeit wird. Im Gegensatz zu Dienstreisen stehen bei Incentive-Reisen die angebotenen Freizeit- und Unterhaltungsprogramme sowie Erholung im Vordergrund. Im Hinblick auf diese wesentlich private Freizeitgestaltung wird eine solche Reise nicht von der beruflichen Unfallversicherung erfasst, obwohl der Arbeitgeber die Reise organisiert und finanziert.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Arbeitssicherheit & Gesunheitsschutz aktuell‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Updates zu Trends und Änderungen, sodass Sie immer genau wissen, ob sich Anforderungen auf Ihren Betrieb auswirken.
- Impulsen der Fachexperten, die ihre Erfahrungen aus der Praxis mit Ihne teilen. So fällt es Ihnen leicht, Argumente zu formulieren, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen intern durchzusetzen.
- Praktischen Checklisten, Mustern und Vorlagen, die Ihnen Sicherheit geben, dass Sie bei wichtigen Aufgaben an alles gedacht haben.
