Frage: „Hat der Arbeitgeber das Recht, einen Mitarbeiter nach einer Arbeitsunfähigkeit durch den Betriebsarzt daraufhin untersuchen zu lassen, ob er aufgrund seines Übergewichts seine Arbeit ausüben kann? Er begründet dies mit seiner Fürsorgepflicht. Kann der Arbeitgeber eine solche Untersuchung tatsächlich verlangen?“
Antwort: Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genau geregelt. Danach hat er die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Der Betriebsarzt führt in dieser Funktion auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) durch.
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