Leserfrage

„Sind Betriebsanweisungen bei einem Wechsel der Führungskraft neu freizugeben?“

Frage: „Betriebsanweisungen werden in unserem Unternehmen von der verantwortlichen Führungskraft visiert und damit freigegeben. Der jeweilige Name ist im Dokument vermerkt. Muss bei einem Wechsel der Führungskraft die Betriebsanweisung neu freigegeben werden?“
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

25.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Svenja Dammasch: Nein, ein erneutes Visieren unmittelbar nach einem Wechsel der Führungskraft ist nicht obligatorisch. Die Weisung für die Beschäftigten bleibt bestehen.

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