Kurzmeldung

„Sind für Hebebühnen deutschsprachige Betriebsanleitungen vorgeschrieben?“

Kurzmeldung
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

09.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Müssen Betriebsanleitungen für Fahrzeughebebühnen zwingend in deutscher Sprache vorliegen? Wer ist dafür verantwortlich? Bei uns sind Hebebühnen im Einsatz, für die nur eine englischsprachige Anleitung mitgeliefert wurde.“



Antwort: Für Hebebühnen, die in Deutschland benutzt werden, muss eine deutschsprachige Betriebsanleitung vorhanden sein. Das ergibt sich aus den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die auch für Fahrzughebebühnen gilt.

Anhang I Nr. 1.7.4 dieser Richtlinie schreibt vor, dass jeder Maschine, also auch einer Fahrzeughebebühne, eine Betriebsanleitung in der (bzw. den) Amtssprache(n) des Mitgliedstaats beiliegen muss, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird – in Deutschland also in Deutsch.

Die der Maschine beiliegende Betriebsanleitung muss eine „Originalbetriebsanleitung“ oder eine Übersetzung der Originalbetriebsanleitung sein. Im letzteren Fall ist der Übersetzung die Originalbetriebsanleitung beizufügen.

Wer ist verantwortlich?

Für die Originalbetriebsanleitung ist der Hersteller oder ein von ihm Bevollmächtigter verantwortlich, wie unter Nr. 1.7.4.1 des Anhangs weiter ausgeführt wird. Sie muss auch wörtlich mit dem Vermerk „Originalbetriebsanleitung“ versehen sein.

Wenn keine Originalbetriebsanleitung in der bzw. den Amtssprachen des Verwendungslandes vorhanden ist, hat der Hersteller oder derjenige, der die Maschine nach Deutschland einführt, für eine Übersetzung ins Deutsche zu sorgen. Hat der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter dies nicht getan, ist der Einführer hierfür verantwortlich oder auch Ihr Betrieb, wenn Sie die Hebebühne direkt beim Hersteller im Ausland gekauft haben. Die Übersetzung muss mit dem Vermerk „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ gekennzeichnet sein.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Sicherheit im Betrieb’ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Regelmäßigen Updates zu aktuellen Vorschriften und rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit.
  • Praktischen Tipps und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
  • Vorlagen, Checklisten und Schulungsmaterialien, die Sie direkt im Betrieb einsetzen können, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umzusetzen.
  • Expertenwissen und Best Practices, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern.